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Der Artikel wurde freundlicherweise von der Redaktion der
Zeitschrift Früchte und Gemüse zum veröffentlichen zur Verfügung gestellt. Mehr über Früchte + Gemüse erfahren Sie unter www.swissfruit.ch ***************************************************************
Feuerbrandbekämpfung Einschränkung
des Verstellens von Bienen 2008 Infolge des extrem schlimmen Feuerbrandjahres 2007, als die Bakterienkrankheit auch in Teilen des Schutzgebietes wütete, wurden die Kantone Bern und Graubünden vom Schutzgebiet ausgeschlossen. Zum Schutzgebiet gehören noch die Kantone Freiburg, Waadt und Wallis. Das Verstellen von Bienen aus dem Nicht-Schutzgebiet ins Schutzgebiet bleibt verboten. Bienenverstellverbot Gestützt auf die Verordnung über Pflanzenschutz (SR 916.20 Art. 29 ff) sowie die Richtlinie Nr. 2 des BLW für die zeitliche Beschränkung des Verstellens von Bienen zur Verhinderung der Einschleppung und Ausbreitung von Feuerbrand gilt: - Das Verstellen von Bienen aus dem Nicht-Schutzgebiet in das Schutzgebiet sowie innerhalb des Schutzgebietes aus Gemeinden mit Einzelherd in befallsfreie Gemeinden ist zwischen dem 1. April und dem 30. Juni verboten. Das Verbot kann je nach Lage und Blüte maximal einen Monat verlängert oder höchstens einen Monat früher angeordnet werden. Diese Massnahme bezieht sich auf das Wandern, den Verkauf oder das Verschenken von Bienenvölkern und Schwärmen sowie das Auf- und Abführen von Begattungskästchen im Zusammenhang mit den Belegstationen. - Ausgenommen sind Bienen, die in Höhenlagen über 1200m ü. M. verbracht werden oder die vor dem Verstellen während mindestens zwei Tagen eingesperrt werden. Vor dem Verstellen sollte mit dem kantonalen Pflanzenschutzdienst des Zielgebietes Kontakt aufgenommen werden. Die Bienen sind verantwortungsvoll zu verstellen. Informationen über kantonale Regelungen zur Einschränkung des Verstellens von Bienen sind unter www.bienenverstellverbot.info-acw.ch zu finden oder sind bei der jeweiligen kantonalen Fachstelle für Pflanzenschutz erhältlich.
Streptomycin:
Information für Imker Die für 2008 befristete Zulassung von Streptomycin zur Eindämmung von Feuerbrand in Obstanlagen ergibt neue Rahmenbedingungen für das Verstellen von Bienen. Die Obstproduzenten, welche 2008 das Produkt voraussichtlich einsetzen werden, müssen sich bei der zuständigen kantonalen Stelle anmelden. Die Imker können sich dort oder über www.feuerbrand.ch informieren.
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