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Thurgauer Most

 

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Deklaration

EU-gerechte Kennzeichnung

von Most, Essig, Bränden und Likören,

 MOST

 1. Kernobstwein muss als "Obstwein" oder "Obstmost" oder "Most", Steinobstwein als "Steinobstwein" und Beerenwein als "Beerenwein" bezeichnet werden. Bei Kernobst kann auch die Bezeichnung "Most" und bei allen anderen Obstarten "Wein" zusammengesetzt mit dem verarbeiteten Obst verwendet werden. Das Wort Wein darf nicht von der Obstart getrennt angegeben und muss in Schriftzeichen gleicher Art, Farbe und Größe angeführt werden. Obstwein, hergestellt aus mehreren Obstarten, ist als Fruchtwein zu bezeichnen und im Mengenanteil absteigend anzugeben.

2. Zider ist als "Zider" zu bezeichnen. Obstperlwein muss als "Obstperlwein", Kernobst-Schaumwein als "Obstschaumwein", Steinobstschaumwein als "Steinobstschaumwein" und Beerenschaumwein als "Beeren-Schaumwein" oder nach der zur Erzeugung verwendeten Obstart in Verbindung mit dem Wort "Perlwein" oder "Schaumwein" bezeichnet werden. Für alle Arten der Obstschaumweine ist auch die Bezeichnung "Fruchtschaumwein", für Obstperlwein die Bezeichnung "Fruchtperlwein", zulässig. Die Bezeichnung "Sekt" darf nicht verwendet werden. Bei Zusatz von Kohlensäure ist "mit Kohlensäure versetzt" anzubringen.

3. Bezeichnungen wie "Gesundheitsobstwein", "Stärkungsmost", oder Bezeichnungen wie "natur", "echt", "rein", "alternativ" sowie Wortverbindungen mit diesen sind nicht zulässig.

4. Angabe von Obstartgruppen ist nur dann zulässig, wenn das Produkt zu 100% aus der angegebenen Obstartgruppe hergestellt wurde. Die Angabe von Obstarten und Sorten ist nur dann zulässig, wenn das Produkt zu mindestens 85% aus der angegebenen Obstart oder Sorte hergestellt wurde.

5. Angabe eines Jahrganges ist zulässig, wenn das verwendete Obst zu mindestens 85% in dem Jahr geerntet wurde, dessen Angabe vorgesehen ist. Obstwein oder -most, der mit einer Herkunfts-, Sorten- oder Jahrgangsbezeichnung versehen ist, darf nur dann unter dieser Bezeichnung in Verkehr gebracht werden, wenn diese in den Ein- und Ausgangsbüchern nachweisbar sind.

6. "Glühmost" darf als solcher bezeichnet werden bei "aromatisierten obstweinhaltigen Getränken", wenn die Aromatisierung überwiegend mit Zimt und Gewürznelken erfolgt ist.

  

OBSTESSIG

1. Die Sachbezeichnung setzt sich aus der verwendeten Obstart in Verbindung mit dem Wort Essig zusammen. Werden fremde Stoffe zugesetzt, wie z.B. Honig, Früchte oder Fruchtsaft, so muss dies ebenfalls am Etikett angegeben werden.

2. Der Säuregehalt muss in Zusammenhang mit der Sachbezeichnung am Etikett vermerkt sein und mindestens 5% betragen, es ist allerdings notwendig den tatsächlichen Säuregehalt anzugeben.

3. Essigart wird bei landwirtschaftlich erzeugten Essigen immer "Reiner Gärungsessig" lauten.

4. Name und Adresse des Erzeugers.

5. Die Nettofüllmenge, außer bei Gebinden die zur Wiederbefüllung geeignet sind und bei denen die Nettofüllmenge in der Prägung am Boden des Gebindes aufscheint.

6. Die Chargennummer muss mit dem Buchstaben "L" voran gekennzeichnet werden und die Zahlenkombination kann frei gewählt werden. Die Chargennummer ist nicht notwendig, wenn das Haltbarkeitsdatum mit Tag, Monat und Jahr genau angegeben wird.

7. Die Zutatenliste enthält Kräuter, Beeren, Wurzeln, Früchte, Honig oder ähnliche Lebensmittel, die dem Essig zugesetzt wurden. Diese müssen in fallender Reihenfolge am Etikett angegeben werden, wobei das Wort "Zutaten:" voranzusetzen ist.


Kräuteressig:

5% Essigsäure, reiner Gärungsessig

Franz Maier, A-3500 Krems, Essigstraße 12

L1711/01

Zutaten: Apfelessig, Salbei, Petersilie, Zucker

 

 

OBSTBRAND

1. Sachbezeichnung: Diese muss unter Voranstellung des Namens der verwendeten Frucht im Zusammenhang mit dem Wort "Brand" (z.B. Apfelbrand, Kirschenbrand, Birnenbrand) oder mit dem Ausdruck "Österreichischer Qualitätsbrand" (auch hier muss die verwendete Frucht eingesetzt werden) gewählt werden. Bei sortenreinen Obstbränden muss neben der Obstsorte auch die Obstart ausgewiesen werden (z. B. Jonagold-Apfelbrand, Gute-Luise-Birnenbrand oder auch: Apfelbrand vom Jonagold bzw. Birnenbrand von der Guten-Luise). Werden verschiedene Obstarten gebrannt (frühere Bezeichnung Obstler), so muss dieses Produkt als "Obstbrand aus......." (hier müssen Sie die verwendeten Obstarten in absteigender Reihenfolge einsetzen) bezeichnet werden. Zusatzbezeichnungen: "Bauernoder Landbrand ", "vom Bauern", "erzeugt vom Bauern" sind zulässig (sofern sie den Tatsachen entsprechen). Bei allen Obstbränden kann auch "Echt" oder "Edel" verwendet werden.  

2. Etikett: Name und Anschrift des Produzenten und der Ursprungs- oder Herkunftsort des Obstes, falls dieser nicht identisch mit der Anschrift des Produzenten ist.

3. Alkoholgehalt: in %-Volumen mit einer Toleranz von +/- 0,3% Vol. und einer Analysengenauigkeit von +/0,2% Vol., d.h. mit einer Gesamttoleranz von +/- 0,5% Vol. Der Alkoholgehalt muss mit dem Kürzel % Vol. angegeben werden.

 4. Chargennummer: diese kann frei gewählt werden, es ist jedoch sinnvoll die Chargennummer in Verbindung mit dem Brenn- oder Abfülldatum zu wählen. Der Chargennummer muss der Buchstabe" L" vorangestellt werden. Am Flaschenverschluss oder auf einer Halsschleife muss der Buchstabe "L" nicht angeführt sein.

5. Das Flaschenvolumen muss am Etikett angegeben werden, außer es handelt sich um eine Glasflasche, auf der das Flaschenvolumen dauerhaft angebracht (z.B. eingeprägt) ist.

6. Abfindung: am Etikett muss der Hinweis auf die Herstellung unter Abfindung angebracht sein: "unter Abfindung hergestellt" oder "vom Abfindungsbrenner".


LIKÖRE

 1. Sachbezeichnung: setzt sich aus dem Wort "Likör" und den verwendeten Ingredienzien zusammen.

 2. Etikett: Name und Anschrift des Produzenten wie bei "Obstbrände".

 3. Alkoholgehalt: wie bei "Obstbrände ".

 4. Chargennummer: wie bei "Obstbrände".

 5. Flaschenvolumen: wie bei "Obstbrände ".

 6. Abfindung: wie bei "Obstbrände". Zusatzinformationen wie "Zugabe von Honig" oder Verwendung von besonders hochwertigen Rohstoffen können selbstverständlich am Etikett angeführt werden.

 

 

Quelle: "Qualitätshandbuch für die
Bäuerliche Obstverarbeitung"
Herausgeber: Bundesministerium für 
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

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